Wirtschaftsrecht 

Wie in allen anderen Bereichen gibt es auch in der Wirtschaft Gesetze, die die Grundlage von Handelsbeziehungen bilden. Das Wirtschaftsrecht sind alle strafrechtlichen, privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der an der Wirtschaft Beteiligten untereinander und in Beziehung zum Staat eingreift. Es ist der rechtliche Rahmen der Wirtschaftspolitik.

Das Wirtschaftsrecht besteht aus drei Elementen:

Das Wirtschaftsverfassungsrecht
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht
Das Wirtschaftsprivatrecht

Teilweise zählt auch das Wirtschaftsstrafrecht zum Wirtschaftsrecht. Darin sind alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände zusammengefasst. Es dient dem Schutz der Wirtschaftsverfassung vor Wirtschaftskriminalität.

Das erste Wirtschaftsstrafgesetz stammt von 1949 und reduziert den Verwaltungsaufwand durch die Umwandlung einiger Straftaten in Ordnungswidrigkeiten. Durch dieses Gesetz und seine Nachfolger sind vor allem Preisregulierungen wie Mietpreisüberhöhungen, Wucher und Marktordnung geregelt.