|
Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht besteht aus drei Elementen: Das Wirtschaftsverfassungsrecht Teilweise zählt auch das Wirtschaftsstrafrecht zum Wirtschaftsrecht. Darin sind alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände zusammengefasst. Es dient dem Schutz der Wirtschaftsverfassung vor Wirtschaftskriminalität. Das erste Wirtschaftsstrafgesetz stammt von 1949 und reduziert den Verwaltungsaufwand durch die Umwandlung einiger Straftaten in Ordnungswidrigkeiten. Durch dieses Gesetz und seine Nachfolger sind vor allem Preisregulierungen wie Mietpreisüberhöhungen, Wucher und Marktordnung geregelt. |