Das Wirtschaftsverwaltungsrecht 

Der Staat ist eine administrative Einrichtung und hat damit das Recht der Eingriffs- und Leistungsverwaltung. Das Wirtschaftsverwaltungsrecht wird durch das Subventionsrecht zur Wirtschaftsförderung, die Regulierung bei Monopolbildung und das Lenken und Überwachen der Wirtschaft bestimmt.

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht umfasst die Rechtsnormen, die staatliche Einwirkung auf die Wirtschaft berechtigen und diese organisieren. Das Wirtschaftsverwaltungsrecht enthält auch die gesetzlichen Rechtsnormen des öffentlichen Wirtschaftsrechts.

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht bestimmt regelt die Bereiche Verfassungsgrundlagen des Wirtschaftslebens, die Aufgaben der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank, die Organisation der Wirtschaftsverwaltung, die Wirtschaftslenkung und Wirtschaftsaufsicht, das Subventionsrecht, das Gewerberecht, Gaststätten-, Handwerks- und Verkehrsgewerberecht, das Immissionsschutzrecht, das Energiewirtschaftsrecht und das Recht der Öffentlichen Unternehmen.